Rechtsgrundlage
Alle Behandlungen erfolgen nach den Regelungen eines Behandlungsvertrages gemäß § 630a ff BGB und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zustandekommen des Behandlungsvertrages
Der Behandlungsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Bei gesetzlich Krankenversicherten gilt er als zustande gekommen, wenn der erste Behandlungstermin vereinbart ist.
Mit privat Versicherten oder Selbstzahlern wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Leistungen
Die Leistungen der Praxis erfolgen auf der Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung. Ohne Heilmittelverordnung können Leistungen als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
Preise
Für gesetzlich Versicherte werden die Behandlungskosten durch Verträge, die von den Krankenversicherungen und den Berufsverbänden abgeschlossen werden, festgelegt. Für privat Versicherte und
Selbstzahler gilt die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste der Praxis.
Zahlung
Gesetzlich Versicherte müssen für Heilbehandlungen 10% der Kosten und 10 € pro Verordnung selbst tragen. Privat Versicherte und Selbstzahler erhalten eine Rechnung über die gesamten
Behandlungskosten. Sie ist unabhängig von der Höhe der Versicherungsleistung in voller Höhe zu zahlen. Für alle Zahlungen gilt die Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Termine
Behandlungen erfolgen nur nach vorheriger Terminabsprache. Im Verhinderungsfall müssen vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Termine, die ohne fristgerechte Absage
versäumt werden, müssen wir privat in Rechnung stellen. Bei Verspätungen verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Unvorhersehbare Ereignisse bei vorhergehenden Behandlungen können zu
geringen Wartezeiten führen.
Datenschutz
Die zur Behandlung der Patienten und zur Abrechnung der Leistungen notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang verschlüsselt an die
gesetzlichen Krankenversicherungen weitergeleitet. Eine weitergehende Nutzung erfolgt nicht. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung (zum Anklicken).
Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist Berlin.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der
andere Teil seine Gültigkeit.